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Startseite » Katalog » Unsere AGB's

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1A Profi Handels GmbH für die Abwicklung der Bestellungen, die über elektronische Medien (Internet) vertrieben werden und vom Endverbraucher angeschafft werden.

   Bei gesetzlichen Änderungen gegenüber den Bestimmungen in diesen AGB gilt die entsprechende neue gesetzliche Regelung.
    1. ALLGEMEINES

    • a) Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
    • b) Bei Einfuhr unserer Erzeugnisse innerhalb der EG haftet der Besteller für die ordentliche und lückenlose umsatzsteuerliche Abwicklung.
    • c) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    2. ANGEBOTE, PREISE, BESTELLUNGEN

    • a) Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend.
    • b) Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande. Mündliche Angebote sowie alle Aufträge bedürfen zur Rechtsverbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Anstelle dieser kann bei kurzfristiger Lieferung die ausgestellte Rechnung treten. Muster gelten als unverbindliche Ansichtsstücke. Geringe Abweichungen davon berechtigen nicht zu Beanstandungen, desgleichen nicht geringfügige Farbschwankungen.
    • c) Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Preis, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende Preisvereinbarung getroffen worden ist. Die Preise verstehen sich, soweit sie nicht anders geregelt wurden, bei Warenlieferung ab Lieferwerk, ausschließlich Verpackung. Ist eine frachtfreie Warenlieferung zugesagt, gilt dies frachtfrei an die Empfangsstation des Abnehmers, ausschließlich Rollgeld. Mehrkosten aufgrund einer vom Abnehmer gewünschten besonderen Versandart(z.B. Expressgut, Eilgut) gehen zu dessen Lasten.

    3. LIEFERUNG

    • a) Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum bzw. die Bereitstellung der Ware im Werk oder Auslieferungslager.
    • b) Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer uns gegenüber mit einer fälligen Verbindlichkeit in Verzug ist. Werden uns Tatsachen oder Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen(z.B. Scheck- oder Wechselprotest, Schließung der Geschäftsräume, Nichtzahlung überfälliger und angemahnter Rechnungen), sind wir jederzeit ganz oder teilweise zum schadenersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    • c)Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind verbindlich und werden nach bestem Vermögen eingehalten. Jedwede Schadenersatzansprüche können gegenüber uns daraus nicht abgeleitet werden. Die Lieferfrist verlängert sich - innerhalb eines Lieferverzuges - angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die der Lieferant trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte - gleichviel ob im Werk des Lieferanten oder bei seinem Unterlieferanten eingetreten - z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe. Das gleiche gilt auch im Falle von Streik und Aussperrung. Wir sind verpflichtet, solche Hindernisse dem Besteller unverzüglich mit zuteilen.
    • d) Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden.
    • e) Bei Übergabe der Ware vom Versandunternehmen muss die Ware durch den Besteller auf Vollständigkeit und evtl. Transportschäden überprüft werden. Sichtbare Transportschäden an Verpackung sind sofort und unverzüglich bei Zugang der Ware beim Überbringer zu reklamieren und anschliessend uns, der Firma 1A Profi Handels GmbH, die festgestellte Transportschäden per E-Mail oder Fax bzw. Telefon mitzuteilen. Bei besonderer Versandvorschrift des Bestellers (z.B. Express, Eilgut, Eilpost, Spedition usw.) trägt dieser die damit verbundenen Mehrkosten. Nicht berechnete Spezialverpackungen (auch Paletten) bleiben Eigentum des Lieferers. Der Besteller ist verpflichtet, diese Verpackung sorgfältig zu lagern und bei der Beladung zum Zweck der Rückholung kostenfrei mitzuwirken.
    • f) Bei Lieferung frei Baustelle werden für schwere Lkw befahrbare Anfuhrwege vorausgesetzt. Mehrkosten, Schäden und Ablageverzögerungen, die wegen nicht befahrbarer Anfuhrwege entstanden sind, gehen zu Lasten des Käufers.
    • g) Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Auftragsbestätigung. Sofern noch Unklarheiten hinsichtlich der Einzelheiten des Auftrages bestehen, die es uns erschweren, mit der Erbringung der Leistung zu beginnen, beginnt die Lieferfrist mit Beseitigung der Unklarheiten. Die Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferungen und Lieferfristen gilt nur unter der Voraussetzung eines unverschuldet ungestörten Fabrikationsvorganges(z.B. nicht bei höherer Gewalt, Streiks, Aussperrung) sowie rechtzeitiger und vollständiger Selbstlieferung, um die wir uns nach allen Kräften bemühen werden. Die genannten Störungen geben uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrage. Ist die Störung nur vorübergehender Natur, verlängern sich die Lieferfristen, sofern wir nicht den Rücktritt ausdrücklich erklären. Bestehen noch Ansprüche gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsverhältnis und unberücksichtigt einer Verjährung, können wir die Lieferung zurückbehalten.
    • h) Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und rechtzeitigen Materialleistungen, soweit solche vereinbart worden sind.
    • i) Ereignisse höherer Gewalt beim Lieferer oder seinen Unterlieferanten verlängern die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch bei behördlichen Eingriffen, Energie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen und unvorhersehbaren Liefererschwernissen, sofern sie vom Lieferer nicht zu vertreten sind. der Lieferer wird den Besteller hiervon unverzüglich benachrichtigen.

    4. ZAHLUNG

    • a) Sämtliche Zahlungen sind in der Währung der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich an den Lieferer zu leisten. Unsere Vertreter sind zur Abnahme von Zahlungen nicht berechtigt.
    • b) Zahlungen sind fällig innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
    • c) Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur zahlungshalber. Sie gelten erst nach endgültiger Einlösung als Zahlung. Dadurch begründete Kosten (z.B. Diskont- und Wechselspesen) gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
    • d) Wenn der Besteller seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst, oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn hierüber Wechsel oder Schecks angenommen wurden. In diesem Falle sind wir außerdem berechtigt, auch bezüglich aller anderen Lieferungen und Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist für die Leistung fälliger Zahlungen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ferner sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen und noch vorhandene Waren auf Kosten des Bestellers zurückzuholen. Letzteres geschieht im Zweifel in Ausübung unseres Eigentumsvorbehalts und gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn wir seine Gegenforderungen schriftlich anerkannt haben oder wenn diese rechtskräftig festgestellt worden sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Besteller nur berechtigt, soweit diese auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruhen.
    • e) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Besteller auch ohne Mahnung in Verzug. Wir sind, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu verlangen.

    5. EIGENTUMSVORBEHALT

    • a) Bis zum Ausgleich aller Forderungen, die uns aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehen, bleibt die Ware in unserem Eigentum.
    • b) Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist.
    • c) Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherung der Gesamtforderung an uns ab. Er bleibt zur Einziehung der Forderungen solange berechtigt, als er sich uns gegenüber nicht im Zahlungsverzug befindet.
    • d) Zu weitergehenden Verfügungen über die Vorbehaltsware (z.B. Verpfändung und Sicherungsübereignung) ist der Besteller nicht berechtigt. Er hat den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten hierfür sowie alle zur Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Besteller.
    • e) Die Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne das Verbindlichkeiten hieraus für uns erwachsen. Wird die in unserem Eigentum stehende Ware mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so tritt der Besteller bereits jetzt seine Eigentums- oder Mieteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt den Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.
    • f) Übersteigt der Wert der uns zur Sicherung dienenden, unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware einschließlich der an uns in Voraus abgetretenen Forderung des Bestellers an seine Abnehmer unsere Gesamtforderung um mehr als 20%, so sind wir auf verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe bzw. Rückübertragung verpflichtet.

    6. ZUSATZVEREINBARUNG BEIM VERKAUF

    • Es gelten die im jeweiligen Online-Shop aufgeführten Frachtkosten, es sei denn, es wurde schriftlich abweichend vereinbart.
    • Lieferung erfolgen grundsätzlich gegen Vorkasse. Mit Stammkunden (Kein Erstkauf) können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
    • Beanstandungen und Reklamationen können wir nur berücksichtigen, wenn sie sofort spätestens innerhalb 3 Tagen nach Ankunft der Ware, und zwar vor deren Verarbeitung, zur Post gegeben und bei uns schriftlich geltend gemacht werden. Verdeckte Mängel müssen binnen drei Tagen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch binnen 4 Wochen nach Lieferung der Ware, geltend gemacht.

    • a) WIDERRUFSBELEHRUNG

      Widerrufsrecht

      Sie können Ihre Vertragserklärung als Verbraucher mit Sitz in Deutschland (andere Länder siehe unten*) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Be-lehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbin-dung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

      Der Widerruf ist zu richten an:

      Servicestelle:
      1A Profi Handels GmbH
      Hilderserstr.11
      98590 Schwallungen
      Fax: +49(0)36848 277074
      e-mail: info@profi-pumpe.de

      Widerrufsfolgen

      Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

      * 7 Werktage Widerrufsfrist gelten für Verbraucher mit Sitz in Österreich, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Irland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Slowakei, Spanien und Vereinigtes Königreich; 8 Werktage: Ungarn; 10 Tage: Polen; 10 Werktage: Griechenland, Italien und Rumänien; 14 Werktage: Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Portugal, Schweden, Lettland; 15 Tage: Malta und Slowenien. Für Verbraucher aus der Schweiz gibt es z.Zt. kein gesetzliches Widerrufsrecht im Fernabsatz.

      Ende der Widerrufsbelerung

    7. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

    • a)Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und beginnt mit dem Datum unserer Lieferung. Abweichende Regelungen richten sich nach unserem Angebot.
    • b) Beanstandungen und Reklamationen können wir nur berücksichtigen, wenn sie innerhalb 10 Tagen nach Ankunft der Ware, und zwar vor deren Verarbeitung, zur Post gegeben und bei uns schriftlich geltend gemacht werden. Verdeckte Mängel müssen binnen drei Tagen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch binnen sechs Monaten nach Lieferung der Ware, geltend gemacht werden.
    • c) Bei begründeter Mängelrüge - wobei für die Qualität und Ausführung die vom Besteller schriftlich freigegebenen Ausfallmuster maßgebend sind, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder kostenlosen Ersatzlieferung berechtigt. Kommen wir diesen Verpflichtungen nicht innerhalb angemessener Frist nach, ist der Besteller nach Setzen einer angemessenen Nachfrist nebst Ablehnungsandrohung berechtigt, Minderung oder Wandlung(Rücktritt vom Vertrag) zu erklären. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an uns unfrei zurückzusenden.

    8. HÖHE UNSERES SCHADENERSATZES

    • a) Soweit wir berechtigt sind, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, beträgt die Höhe unseres Schadens 25% des Rechnungswertes zzgl. der gesetzlichen MWSt., es sei denn der Kunde weist nach, dass unser Schaden niedriger ist.
    • b) Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich welcher Art und aus welchen Rechtsgrund, z.B. aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, aus unserer Beratung, gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen sind ausgeschlossen, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist unsere Haftung und die unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen in jedem Falle ausgeschlossen.
    • c) Der Besteller trägt die Verantwortung dafür, dass sich die von uns gelieferte Ware für die beabsichtigten Verwendungszwecke eignet.

    9. DATENSCHUTZ

    • Wir verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten zur Auftragsabwicklung, zur Pflege der Kundenbeziehungen und für unsere Werbeansprachen. Die dafür erforderlichen Daten werden ggf. an Dritte, wie etwa Transportunternehmen, weitergeleitet. Beachten Sie bitte unsere Hinweise im Online-Shop.

    10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    • a) Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist das für den Sitz der 1A Profi Handels GmbH zuständige Gericht.
    • b) Teilungswirksamkeit Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam werden, so wird davon die Wirksamkeit im übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.



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